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SYNC testen
Europa zuerst

Unser Ansatz: Europa zuerst.

Wer in Europa sorgfältig einen KI-Agenten für den Vertrieb auswählt, stellt vorher drei Fragen: Wo liegen die Daten? Das Recht welches Landes kann auf sie zugreifen? Und wie viel darf die KI allein entscheiden? Diese Seite zeigt, wie Europa darauf antwortet, wie wir SYNC nach diesen Antworten bauen und wo wir noch nicht so weit sind.

Gespeichert in Irland. KI-Modelle außerhalb der EU oder ohne feste Region. Bevor etwas versendet wird, gibt ein Mensch frei.

Hersteller
iSyncSO, Doorn, Niederlande
Arbeitsbereichsdaten
In der EU gespeichert (Irland)
KI-Modelle
Verarbeitung außerhalb der EU oder ohne feste Region
Vor jedem Versand
Standardmäßig gibt ein Mensch frei
Warum es jetzt zählt

Wo Daten liegen und wer sie herausgeben muss.

Zweimal in fünf Jahren hat das höchste Gericht der EU den Rahmen gekippt, den die Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen gebilligt hatte. Seit 2023 gilt ein dritter Rahmen. Er hat eine erste gerichtliche Prüfung bestanden; danach wurde Rechtsmittel eingelegt.

Zugleich kann das Recht eines Landes seinen Unternehmen ins Ausland folgen. Das ist keine amerikanische Eigenheit: Seit dem 18. August 2026 erlaubt auch EU-Recht einer Behörde in einem Mitgliedstaat, in Strafverfahren einen Diensteanbieter, der Dienste in der EU anbietet, zur Herausgabe elektronischer Beweismittel zu verpflichten, gleich wo die Daten gespeichert sind (Verordnung (EU) 2023/1543).

Speicherung in Europa beantwortet, wo die Daten liegen. Welches Recht auf sie zugreifen kann, hängt davon ab, wer sie hält oder kontrolliert und wo dieses Unternehmen und seine Gruppe ansässig sind oder Geschäfte machen. Deshalb stellt ein sorgfältiger europäischer Käufer beide Fragen.

  1. 2015

    Safe Harbour fällt.

    Am 6. Oktober 2015 erklärte der Gerichtshof der EU die Safe-Harbour-Entscheidung der Kommission für ungültig. Das war ein Angemessenheitsbeschluss: die Feststellung der Kommission, dass ein Land außerhalb der EU personenbezogene Daten so gut schützt, dass Daten ohne weitere Bedingungen dorthin übermittelt werden dürfen.

    EuGH-Pressemitteilung 117/15 (C-362/14) (engl.) 
  2. 2018

    Der CLOUD Act.

    Das US-Gesetz wurde am 23. März 2018 unterzeichnet. Erhält ein Anbieter von Kommunikations- oder Cloud-Diensten eine gültige US-Anordnung, etwa einen Durchsuchungs- oder Gerichtsbeschluss, muss er Daten in seinem Besitz, Gewahrsam oder seiner Kontrolle sichern oder herausgeben, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten gespeichert sind.

    Public Law 115-141, Division V, congress.gov (engl.) 
  3. 2020

    Privacy Shield fällt.

    Am 16. Juli 2020 erklärte der Gerichtshof den Angemessenheitsbeschluss zum Privacy Shield für ungültig. Die US-Überwachungsprogramme, die er geprüft hatte, waren nach seinem Urteil nicht auf das absolut Notwendige beschränkt. Standardvertragsklauseln, also von der Kommission gebilligte Mustervertragsbedingungen für die Übermittlung von Daten ins Ausland, blieben gültig. Voraussetzung: Der Absender prüft, ob das Recht des Ziellands sie in der Praxis wirken lässt.

    EuGH-Pressemitteilung 91/20 (C-311/18) (engl.) 
  4. 2023

    Ein dritter Rahmen.

    Am 10. Juli 2023 nahm die Kommission einen neuen Angemessenheitsbeschluss an, für den EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework). Er gilt für US-Unternehmen, die dem Rahmen beitreten und sich damit zu einem detaillierten Katalog von Datenschutzpflichten verpflichten.

    Europäische Kommission, IP/23/3721 (engl.) 
  5. 2025

    Der Rahmen übersteht eine erste Klage.

    Am 3. September 2025 wies das Gericht der EU eine Klage auf Nichtigerklärung des Angemessenheitsbeschlusses von 2023 ab. Es beurteilte den Beschluss nach der Lage am Tag seines Erlasses. Im Oktober 2025 wurde beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt.

    EuGH-Pressemitteilung 106/25 (T-553/23) (engl.) Rechtsmittel C-703/25 P, Amtsblatt (engl.) 
Was Europa anders macht

Erst Rechte, dann Regeln für die Technik.

Datenschutz als Recht.

Die DSGVO, seit 2018 das Datenschutzgesetz der EU, denkt vom Menschen her. Nach ihrem ersten Artikel schützt sie die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen „und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten“. Die Charta der Grundrechte der EU widmet diesem Recht einen eigenen Artikel: Artikel 8.

DSGVO, Artikel 1 und Erwägungsgrund 1 (engl.) 

KI unter Aufsicht.

Die KI-Verordnung von 2024 regelt KI nach Risiko. Eines ihrer erklärten Ziele ist, „die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz“ zu fördern. Hochrisiko-Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie „von natürlichen Personen wirksam beaufsichtigt werden können“. Diese Menschen können entscheiden, ein System nicht zu nutzen, seine Ausgabe zu übergehen oder es anzuhalten. Nach einer Änderung von 2026 gelten diese Regeln für die meisten Hochrisiko-Systeme ab dem 2. Dezember 2027.

KI-Verordnung, Artikel 1 und 14 (engl.) Verordnung (EU) 2026/1744 (engl.) 

Der Mensch im Mittelpunkt.

In einer gemeinsamen Erklärung zu den digitalen Rechten, unterzeichnet im Dezember 2022 (eine politische Selbstverpflichtung, kein Gesetz), beschreiben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission einen europäischen Weg für den digitalen Wandel, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt: mit Wahlfreiheit im Umgang mit Algorithmen und KI und mit individueller Kontrolle über die eigenen Daten.

Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen (engl.) 
Unser Maßstab

Der europäische Weg, für alle.

Wir wollen europäische Regeln wie die DSGVO und die KI-Verordnung erfüllen. Und wir gehen weiter: Wir bauen Software mit europäischem Blick.

Auf dem europäischen Markt ist das Pflicht. Für uns ist es auch schlicht unsere Art zu bauen, weil wir glauben, dass jeder Markt davon profitiert. SYNC ist deshalb nicht nur für Europa gedacht. Den Schutz, den der europäische Weg Menschen bietet, sollen sie überall haben, gleich woher sie kommen.

Was das für SYNC heißt

Was heute gilt und wo es endet.

Das sind die Regeln, die das Produkt heute einhält, keine Pläne. Die Grenzen stehen auf derselben Seite, denn ein Käufer soll sie nicht erst später entdecken müssen.

Was gilt

  • 01Arbeitsbereichsdaten: in der EU.Dossiers, Entwürfe, gesendete Nachrichten und Antworten liegen in Ihrem eigenen Arbeitsbereich, gespeichert in Irland. Kopien der Nachrichten, die Sie senden, liegen außerdem in Ihrem eigenen Outlook oder Gmail.
  • 02Standardmäßig gibt ein Mensch frei.Bei jedem Account braucht anfangs jeder Versand eine Freigabe, Nachfassen eingeschlossen: Nichts geht raus, bevor ein Mensch zugestimmt hat. Pro Account können Sie das lockern.
  • 03Jeder kann um Ruhe bitten.Über die öffentliche Abmeldeseite, app.isyncso.com/opt-out, oder per Mail an innovate@isyncso.com. Die Adresse wird dann in jedem Arbeitsbereich gesperrt. Wer von SYNC recherchiert wurde, kann erfragen, was über ihn gespeichert ist, oder die Löschung verlangen. Wir antworten innerhalb eines Monats.
Die weiteren Regeln von SYNC, darunter das Tempo und „kein Dossier, keine Nachricht“ 

Wo es endet

Unsere KI-Modellanbieter verarbeiten Daten außerhalb der EU.

Keiner von ihnen garantiert eine Verarbeitung in der EU. Welches Modell eine Aufgabe übernimmt, hängt von der Aufgabe ab. Hier stehen die Anbieter aus unserer Liste der Unterauftragsverarbeiter, mit dem, was die Liste über jeden sagt. Wo ein Anbieter nicht veröffentlicht, wo er Daten hostet, steht der Standort in Klammern, bis er bestätigt ist.

Anbieter von KI-Modellen und wo sie Daten verarbeiten
AnbieterStandort
AnthropicVereinigte StaatenDaten werden in den USA gespeichert. Standardmäßig kann eine Anfrage in jeder Region verarbeitet werden; die API von Anthropic bietet keine EU-Option.
OpenAIÜber Groq und Together AISYNC betreibt die offenen Modelle von OpenAI (gpt‑oss) auf Groq und Together AI; an OpenAI gehen keine Daten.
GoogleKeine feste RegionGoogle kann Anfragen in jedem Land verarbeiten, in dem es Einrichtungen hat. Auf Google Cloud (Vertex AI) gibt es eine EU-Region, die wir nicht nutzen.
Moonshot AI (Kimi)Über Together AIKimi läuft auf den Servern von Together AI; an Moonshot AI gehen keine Daten.
Together AI (offene Modelle)Keine feste RegionTogether wählt das Rechenzentrum je Anfrage. Hosting ausschließlich in der EU erfordert einen dedizierten Endpunkt, den wir nicht nutzen.
DeepInfraVereinigte StaatenHostet das offene Embedding-Modell, das SYNC nutzt (multilingual-e5-large-instruct). [Aufbewahrungsfristen zu bestätigen]
GroqVereinigte StaatenGroq kann auch in anderen Ländern verarbeiten, in denen es tätig ist. Eine EU-Region gibt es nur im Enterprise-Tarif; nicht genutzt.
Alle Unterauftragsverarbeiter 
  • Unser Hosting sitzt in den USA.Die App und diese Website hostet Vercel. Die Funktionen laufen in Washington, D.C.; Seiten kommen vom Edge-Standort, der dem Besucher am nächsten liegt. Eine EU-Region gibt es; wir haben sie noch nicht gewählt.
  • Irland ist nicht die ganze Antwort.Unsere Datenbank läuft bei Supabase in der irischen Region von Amazon Web Services. AWS ist ein US-Unternehmen, und laut Supabase übernimmt seine US-Gesellschaft Support und Betrieb. Auch mehrere unserer anderen Anbieter verarbeiten Daten in den Vereinigten Staaten. Die Frage, welches Recht an die Daten herankommt, stellt sich also auch bei SYNC.Supabase, FAQ zu Datenresidenz und Übermittlungen (engl.) 
Klartext

Was wir nicht sagen.

Eine Seite über Europa verleitet zu großen Worten. Diese lassen wir weg, mit Begründung. Fragen dazu: innovate@isyncso.com.

01Dass alle Daten in Europa bleiben.Das tun sie nicht. Arbeitsbereichsdaten liegen in Irland; unsere Anbieter von KI-Modellen und unser Hosting verarbeiten Daten außerhalb der EU.
02Dass Akquise mit SYNC rechtmäßig oder konform ist.Ein Jurist prüft die rechtlichen Fragen rund um kalte B2B-E-Mails. Bis diese Prüfung abgeschlossen ist, äußern wir uns dazu nicht, und die Regeln, an die sich SYNC hält, befreien von keinem Gesetz.
03Dass die KI-Verordnung SYNC zur Aufsicht verpflichtet.Vertriebsansprache steht nicht auf der Liste der Hochrisiko-Anwendungen der Verordnung. Wir nutzen Artikel 14 als Maßstab für unser eigenes Design, mehr nicht.
04Ein Zertifikat.Wir haben derzeit keine Zertifizierung nach SOC 2 oder ISO 27001.
Gratis-Erstanalyse

Wer in diesem Quartal kaufen sollte.

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