Warum es jetzt zähltWo Daten liegen und wer sie herausgeben muss.
Zweimal in fünf Jahren hat das höchste Gericht der EU den Rahmen gekippt, den die Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen gebilligt hatte. Seit 2023 gilt ein dritter Rahmen. Er hat eine erste gerichtliche Prüfung bestanden; danach wurde Rechtsmittel eingelegt.
Zugleich kann das Recht eines Landes seinen Unternehmen ins Ausland folgen. Das ist keine amerikanische Eigenheit: Seit dem 18. August 2026 erlaubt auch EU-Recht einer Behörde in einem Mitgliedstaat, in Strafverfahren einen Diensteanbieter, der Dienste in der EU anbietet, zur Herausgabe elektronischer Beweismittel zu verpflichten, gleich wo die Daten gespeichert sind (Verordnung (EU) 2023/1543).
Speicherung in Europa beantwortet, wo die Daten liegen. Welches Recht auf sie zugreifen kann, hängt davon ab, wer sie hält oder kontrolliert und wo dieses Unternehmen und seine Gruppe ansässig sind oder Geschäfte machen. Deshalb stellt ein sorgfältiger europäischer Käufer beide Fragen.